Startklar für Deutschland

Bereits der Prototyp konnte auf der bauma durch sein kompaktes Heck, seinen innovativen Schienenradantrieb und sein Bremssystem für die Gleisräder sowie einem ausgefeilten, aber einfach zu bedienenden Kontrollsystem überzeugen. Der Cat Zweiwegebagger M323F hat inzwischen die Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erhalten.

Trotz des kompakten Hecks bietet die Maschine mit dem robusten Verstellausleger auch auf dem Gleis viel Reichweite und hohes Hubvermögen, wie es gerade im Gleisbau erforderlich ist. Foto: Zeppelin

„Die Anforderungen für eine Zulassung einer Maschine sind die höchsten in Europa. Dementsprechend aufwendig ist das Verfahren. Das ist ein langer Prozess, weil viele Richtlinien und Normen zu berücksichtigen sind“, macht Christoph Stoll, Produktmanager Zweiwege-Technik bei Zeppelin, deutlich. Um Geräte für den Gleisbau in Deutschland in den Verkehr bringen zu dürfen, braucht es dafür die Zulassung vom Eisenbahn-Bundesamt sowie die Abnahme der Einsatzgenehmigung durch den Eisenbahn-Netzbetreiber – ohne sie geht gar nichts. Der Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland unterliegt die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur sowie die Eisenbahnaufsicht.

Während der Konstruktionsphase setzte Caterpillar darum auf die Beratung durch Fachleute aus der Eisenbahn- Industrie und -Infrastruktur, die solche Maschinen täglich im Einsatz haben und daher genau wissen, welche Eigenschaften im Hinblick auf Leistungsfähigkeit, Effizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit auf diesem hoch spezialisierten Sektor nötig sind. Der M323F muss die Anforderungen der Europäischen Norm EN 15746 für Bahnanwendungen erfüllen. Kunden sollen zudem einen zusätzlichen Mehrwert erhalten – etwa durch den hydrostatischen Schienenradantrieb, hohes Hublastvermögen, extreme Kompaktheit, niedrige Betriebskosten, leichte Bedienung, einfache Instandhaltung und vorbildliche Sicherheitsmerkmale der komfortablen Fahrerkabine.

November/Dezember 2018