Shutdown und Restart von Immobilien

Was zu beachten ist, wenn stillgelegte Flächen wieder in Betrieb gehen

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden ins Homeoffice schicken und Händler ihre Geschäfte schließen müssen, stehen Flächen oder gar ganze Gebäude leer. Die Betriebskosten für Bürogebäude, Produktionsanlagen, Gastronomie- und Ladenflächen laufen dennoch weiter. Das kann für Immobiliennutzer in der gegenwärtigen Phase eine zusätzliche Belastung sein. Licht aus, Tür zu, Kosten runter – das funktioniert in den meisten Fällen nicht. 

Shutdown und Restart von Immobilien
Kontrolliert wieder Fläche oder Gebäudes nach der Stilllegung wieder hochfahren. Grafik: Dress & Sommer

Welche Maßnahmen für den temporären Shutdown und auch die Wiederinbetriebnahme von Produktionsanlagen, Hotels, Unternehmensimmobilien sowie Büro-, Laden- und Gastronomieflächen entscheidend sind, hat das Immobilienberatungsunternehmen Drees & Sommer festgehalten. Enthalten sind darin unter anderem Checklisten mit Tipps rund um die Themen Organisation, Prozesse, Kommunikation, Reinigung und Hygiene, Betrieb und Facility Management, Sicherheit und Brandschutz, Gebäude- und Anlagentechnik sowie Arbeitsplätze. „Nicht nur die Schließung beziehungsweise Stilllegung der Fläche oder des Gebäudes muss präzise geplant und durchgeführt werden, sondern die komplette damit zusammenhängende Infrastruktur muss strukturiert herunter- und danach wieder hochgefahren werden“, sagt Thomas Häusser, Partner der Drees & Sommer SE.

Vielfach, so Häusser, seien sich die Flächennutzer beziehungsweise deren Manager über den Umfang ihrer Betreiberverantwortung in den verschiedenen Betriebsbereichen nicht bewusst. Wichtige Aufgaben in Bezug auf das Leerstandsmanagement würden vergessen und dadurch unnötige Kosten oder auch ungewollte Betriebsrisiken verursacht. Viele Inspektionen und Wartungen, beispielweise von raumlufttechnischen Anlagen, Brandschutztechnik, Aufzügen oder Notbeleuchtungen dürften nur bedingt terminlich verschoben und zudem nur von Fachpersonal mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.

„In raumlufttechnischen Anlagen und im Trinkwassernetz ist stehendes Wasser das mit Abstand größte Risiko. Vor allem gilt es zu vermeiden, dass sich Keime und Bakterien bilden und vermehren, bis hin zu den gefürchteten Legionellen“, warnt Häussers Teamkollege Bernd Fisel, Associate Partner der Drees & Sommer SE. Auch für die Zeit nach den Corona-Einschränkungen müssten Strategien her. „Trinkwasseranlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtern sollten grundsätzlich komplett überprüft werden. Wichtig ist es auch, sich rechtzeitig mit den externen Dienstleistern auszutauschen, damit sie bei Start des Betriebs auch verfügbar sind. Denn absehbar ist bereits jetzt deren künftige Überlastung.“ 

Wenn ein Wiederanlauf der Anlagen erfolgt, muss das überwacht werden, um Schäden und Lastspitzen zu vermeiden. „Letztendlich muss es auch Vorkehrungen für ein schnelles und flexibles Reaktivieren der betroffenen Immobilien unter Einhaltung von gesetzlichen Auflagen geben“, sagt Fisel. Das gelte insbesondere für Anlagen mit besonderen Hygieneanforderungen wie Trinkwasser- und Lüftungsanlagen, offenen Kühltürmen oder Anlagen von denen eine besondere Gefährdung für Gebäudenutzer, Umwelt oder Dritte ausgeht. „Es empfiehlt es sich eine vollumfassende Überprüfung der Anlage vorzunehmen, um Gefährdungen auszuschließen. Es sei denn die Anlage wurde auch während der Stillstandszeit von Fachpersonal inspiziert und gewartet“. Kurzum: Die Wiedereröffnung und Inbetriebnahme sollten rechtzeitig geplant sein, um die Infrastruktur des Gebäudes wiederherzustellen beziehungsweise hochzufahren. Das gilt auch nach einer befristeten Stilllegung von Bauprojekten.

März/April 2020