Nicht trödeln – bauen

Gut geplant, ist halb gewonnen – so die graue Theorie. Fakt ist: Bei uns hinken häufig schon beim Spatenstich große Bauvorhaben hinterher. Da können Baufirmen dann noch so Gas geben, den Zeitverzug werden sie angesichts der engen Taktung auf der Baustelle kaum noch aufholen. Planung und Genehmigung von großen Verkehrsprojekten sind deutschlandweit eine schleppende Angelegenheit – und das im europäischen Vergleich. Dass die Mühlen der Bau-Behörden zu träge mahlen, führt dazu, dass bereits genehmigte finanzielle Mittel nicht abgerufen werden. Durch die Verzögerungen steigen die Kosten – zum Leidwesen der Bauherren respektive der Steuerzahler. Das wollte schon Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nicht länger hinnehmen. Sein Nachfolger im Amt, Andreas Scheuer, will Nägel mit Köpfen machen. Er legte einen Gesetzentwurf für das Planungsbeschleunigungsgesetz vor, das Genehmigungsverfahren einfacher, effizienter, transparenter und schneller machen soll. In Kurzform: keine doppelten Prüfungen bei Schienenprojekten, weniger Bürokratie, mehr Transparenz und Digitalisierung in der Bürgerbeteiligung sowie keine endlosen Gerichtsverfahren. Projektmanager sollen eine reibungslose Abwicklung koordinieren. Planfeststellungverfahren sollen nicht ersetzt werden, jedoch könnten schon vor dem Planfeststellungsbeschluss bei einzelnen Maßnahmen Vorbereitungsarbeiten angestoßen werden.

Schneller  die Planung abschließen und verbindliches Baurecht schaffen. Foto: I-vista /pixelio.de

Wir brauchen Tempo angesichts des Sanierungsstaus in Deutschland, der sich mit den Jahren bei der Infrastruktur aufgetürmt hat. Schneller die Planung abschließen und verbindliches Baurecht schaffen, um Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen zügig in Gang zu bringen, sollte jedoch nicht dazu führen, dass Bauvorhaben unvollständig, fehlerhaft oder ungenau vorbereitet sind. Nachträgliche Änderungen können dann teuer werden und damit würde die ehrenwerte Absicht der Beschleunigung das Gegenteil bewirken. Mehr Dynamik darf ergo nicht zu Lasten der Sorgfalt gehen. Schneller planen, muss aber auch einfacher heißen. Warum muss ein Ersatzbau einer bestehenden Brücke nochmal ein komplettes Planfeststellungsverfahren durchlaufen? Das ist ein Punkt, der im Gesetzentwurf noch fehlt, aber in jedem Fall mehr Geschwindigkeit bewirken könnte.

Um Bauprozesse effizient managen zu können, braucht es dafür auch die nötigen Kompetenzen und Kapazitäten. Doch hier liegt der Hund begraben. Der Personalabbau in den Bauämtern hat zu einem Verlust von Know-how in der Verwaltung geführt und ist die Ursache dafür, dass Bauvorhaben nicht in die Gänge kommen. Diese Entwicklung muss unbedingt gestoppt werden.

Um die Planungsqualität zu verbessern, sollte sich niemand vor Unterstützung scheuen. Das bedeutet, die am Projekt Beteiligten früh zu involvieren. Die Branche setzt sich schon länger dafür ein, die Möglichkeiten des Vergaberechts auszuschöpfen. Zum einen in Form von Partnering. Zum anderen durch Design-and-Build-Verträge, wenn Ausführende auch Planungsleistung übernehmen. Das macht jedoch ein Umdenken nötig, bestehende Strukturen auch mal aufzubrechen und neue Ansätze zu wagen.

Rechtliche Anforderungen an den Umweltschutz werden stetig mehr. Insbesondere das Natur- und Artenschutzrecht sowie das Wasserrecht ziehen komplexe Umweltuntersuchungen nach sich, die seitenweise Aktenordner füllen und Jahre in Beschlag nehmen. Erfordern Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung, sollen Behörden auf eine Erörterung verzichten dürfen. Das passt Umweltverbänden gar nicht. Mit den geplanten Einschränkungen des Umweltrechts und den damit zu erwartenden Klagen werden Verfahren eher ausgebremst als angekurbelt. Auch nicht ganz zu Ende gedacht in dem Gesetzentwurf ist der Punkt der Bürgerbeteiligung. Wer zu früh das Volk nach seiner Meinung fragt, riskiert bei nicht ganz ausgegorenen Plänen auf Widerstand und Blockaden zu stoßen, die Bauprojekte wiederum lahmlegen.

September/Oktober 2018