Baumaschinen unter Kontrolle

Baumaschinen unterliegen einem stetigen Wandel – nicht nur ihre Einsatzmöglichkeiten verändern sich, auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was gibt es hier alles für den Hersteller, Händler und Betreiber von Baumaschinen zu beachten? Wir sprachen darüber mit Torben Hoetter, Referent für die Produktsicherheit an der Obersten Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dort ist er zuständig für die Konzeption und Ausrichtung der Marktüberwachungstätigkeiten der Vollzugsbehörde am Regierungspräsidium Tübingen. Der Vollzug der Marktüberwachung in Baden-Württemberg wurde 2014 am Regierungspräsidium Tübingen mit dem Ziel installiert, die Marktüberwachungsaufgaben im Land zu bündeln. Fachlich spezialisierte Referate nehmen dort diese Tätigkeit zentral für ganz Baden-Württemberg wahr. Das Referat 112 ist in diesem Zusammenhang für den Bereich der Investitionsgüter zuständig. Darunter fallen etwa Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen, Roboter, Pressen, Dampfkessel, aber auch jegliche Art von Baumaschinen.

Kameras und Monitore gestalten das Arbeiten mit Baumaschinen sicherer. „Aus Sicht der Marktüberwachung ist dabei vor allem wichtig, dass alle Wirtschaftsakteure die gleichen Voraussetzungen und somit vergleichbare Kosten haben, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten“, so Torben Hoetter, Referent für die Produktsicherheit an der Obersten Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg.

DEUTSCHES BAUBLATT: Nach dem Produktsicherheitsgesetz müssen Hersteller von Baumaschinen für sichere Produkte sorgen. Woran können Händler und ihre Kunden erkennen, dass geltende Sicherheitsstandards eingehalten wurden, wenn sie ihr neues Arbeitsgerät bekommen?

TORBEN HOETTER: Die Hersteller haben bei der Produktplanung, der Konstruktion und Fertigung darauf zu achten, dass die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz erfüllt werden. Sichtbar wird das durch das CE-Kennzeichen. Damit bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den notwendigen Voraussetzungen genügt.

DEUTSCHES BAUBLATT: Mit welchen Konsequenzen haben der Hersteller oder der Betreiber zu rechnen, wenn sie eine Baumaschine kaufen oder verkaufen, die nicht der relevanten EU-Gesetzgebung entspricht und nicht den gültigen Sicherheits- und Umweltanforderungen genügt?

TORBEN HOETTER: Ein Hersteller muss damit rechnen, dass das Inverkehrbringen seines Produktes unterbunden wird. Dies betrifft die gesamte Vertriebskette. Abhängig von den Mängeln kann es sogar zu einem Rückruf des Produktes kommen. Unter Umständen droht ihm auch ein Bußgeld. Der Betreiber ist laut Gesetz verpflichtet, Arbeitsmittel bereitzustellen, die den Anforderungen genügen. Ist das nicht gewährleistet, muss er damit rechnen, dass dessen Nutzung bis zur Behebung der Mängel verboten wird.

DEUTSCHES BAUBLATT: Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist in Baden-Württemberg für die Kontrolle von Produkten zuständig. Was prüfen Sie bei Baumaschinen und wie genau gehen Sie dabei vor?

TORBEN HOETTER: Die Marktüberwachungsbehörden sind verpflichtet, stichprobenartig und risikoorientiert vorzugehen. Die Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen ist hierbei für eine Vielzahl an Rechtsbereichen zuständig, etwa für Spielzeug, Bauprodukte oder die Energieeffizienz von elektrischen Geräten. Bevor ein Produktbereich, wie etwa Baumaschinen, vor Ort geprüft wird, wird ermittelt, welche Aspekte besonders wichtig sind. Hier kann man beispielhaft die Sichtverhältnisse nennen, die speziell im Einsatzbereich von Baumaschinen eine hohe sicherheitstechnische Relevanz haben. Nachdem der Umfang der Prüfung feststeht, wird der Ablauf festgelegt, insbesondere in Bezug auf den Zeitplan der Überprüfungen am Produkt.

Kameras und Monitore gestalten das Arbeiten mit Baumaschinen sicherer.

DEUTSCHES BAUBLATT: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Prüfung?

TORBEN HOETTER: Wenn die Produkte den Anforderungen genügen, entstehen weder für den Hersteller noch für den Händler Konsequenzen. Auch entstehen für die Wirtschaftsakteure keine Kosten. Anders ist es, wenn das Produkt mangelhaft ist, also den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Abhängig von der Art des Mangels haben die Marktüberwachungsbehörden dann die schon skizzierten Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Fall werden auch die Prüfkosten dem Wirtschaftsakteur auferlegt.

DEUTSCHES BAUBLATT: Unter welchen Voraussetzungen ziehen Sie eine Baumaschine aus dem Verkehr?

TORBEN HOETTER: Welche Maßnahme durch die Marktüberwachungsbehörde getroffen wird, hängt unter anderem mit dem Risiko zusammen. Das Ziel ist, dass nur konforme Produkte verkauft werden. Dies bedeutet, dass im Fall von Mängeln die beanstandeten Produkte solange nicht vertrieben werden dürfen, bis der Mangel behoben ist. Im Falle von sehr schwerwiegenden Mängeln kann es auch erforderlich sein, einen Rückruf anzuordnen.

DEUTSCHES BAUBLATT: Werden Mängel bei Kontrollen festgestellt, welche Möglichkeiten gibt es, darauf zu reagieren und was kommt dann auf Hersteller, Händler und Betreiber zu?

TORBEN HOETTER: Wenn die Marktüberwachungsbehörden einen Mangel feststellen, nehmen sie Kontakt mit den Betroffenen auf. In der Regel konzentrieren sie sich auf den Hersteller, aber auch der Händler kann herangezogen werden. Diese Kontaktaufnahme dient der Klärung des Sachverhaltes und gibt den Wirtschaftsakteuren die Möglichkeit, auf die festgestellten Mängel zu reagieren oder vielleicht schon eigene Maßnahmen mitzuteilen. Erfolgen durch den Wirtschaftsakteur selbstständig geeignete Maßnahmen, kann eine Anordnung durch die Behörde unterbleiben. Ein etwaiges Bußgeld ist unabhängig davon jedoch dennoch möglich. Gegenüber dem Betreiber wird die Marktüberwachungsbehörde in aller Regel nicht tätig. Hier wird gegebenenfalls die zuständige Arbeitsschutzbehörde informiert.

DEUTSCHES BAUBLATT: Was ist der Unterschied zwischen der Bereitstellung und dem Inverkehrbringen einer Baumaschine?

TORBEN HOETTER: Dieser ergibt sich aus der Definition im Produktsicherheitsgesetz. Das Inverkehrbringen ist dabei die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem europäischen Binnenmarkt. Dies bedeutet in der Regel, dass Händler ihre Ware bereitstellen und der Hersteller seine Baumaschine über den Kunden in den Verkehr bringt.

DEUTSCHES BAUBLATT: In vielen Betrieben kommt es vor, dass Baumaschinen an eigene spezielle Anforderungen angepasst werden. Den Umbau übernehmen Betreiber mitunter selbst. Was ist da zu beachten?

TORBEN HOETTER: Zuerst natürlich, dass das Produkt auch weiter sicher verwendet werden kann. Im Zusammenhang mit der Marktüberwachung ist aber noch wichtig, ob durch die Anpassungen die Baumaschine wesentlich verändert wird. In diesem Fall würde der Betreiber zum Hersteller einer neuen Maschine und müsste alle Anforderungen erfüllen. Dies beträfe insbesondere eine entsprechende Risikobewertung der kompletten Maschine oder die technische Dokumentation.

DEUTSCHES BAUBLATT: Baumaschinen sollen immer besser werden und an die Einsatzzwecke der Nutzer angepasst werden. Was müssen Betreiber von Baumaschinen berücksichtigen, wenn sie auf eigenes Risiko so einen Umbau vornehmen (lassen)?

TORBEN HOETTER: Pauschal lässt sich nur sagen, dass auch bei Umbauten durch den Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz, aber, je nach Art und Umfang der Umbauten, gegebenenfalls auch die Anforderungen aus der Maschinenverordnung. Allerdings haben auch Hersteller die Verpflichtung, vorhersehbare Verwendungen ihrer Produkte bei der Konzeption zu berücksichtigen und gegebenenfalls ihre Produkte anzupassen. Wie weit diese Pflicht reicht, hängt letztlich aber vom jeweiligen Einzelfall ab.

DEUTSCHES BAUBLATT: Häufig werden bei Umbauten weitreichende Veränderungen an Maschinen vorgenommen, um sie dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Aber sind diese Veränderungen so weitreichend, dass man danach von einer neuen Maschine sprechen muss?

TORBEN HOETTER: Dies kommt darauf an, ob es sich bei den Anpassungen um eine wesentliche Änderung handelt. Auf die Rahmenbedingungen einer wesentlichen Änderung geht das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ ein. In aller Regel führen sicherheitstechnische Verbesserungen nicht zu einer wesentlichen Änderung.

DEUTSCHES BAUBLATT: Was die Arbeitsschutzausrüstung der Baumaschinen betrifft, wurde in den letzten Jahren viel getan. Die Arbeitsgeräte wurden massiv aufgerüstet. Vielfach sind in Baumaschinen Kamerasysteme und Monitore Standard, um Arbeitsaufgaben zu erleichtern. Doch das hat alles auch seinen Preis, den der Kunde bezahlen muss. Wie viel darf Sicherheit kosten?

TORBEN HOETTER: Maschinen im Bereich der Investitionsgüter unterliegen einer ständigen Entwicklung. Kamerasysteme sind hier ein gutes Beispiel, denn sie erhöhen signifikant die sichere Verwendung. Aus Sicht der Marktüberwachung ist dabei vor allem wichtig, dass alle Wirtschaftsakteure die gleichen Voraussetzungen und somit vergleichbare Kosten haben, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. In der Praxis wird dies vor allem durch die Normung gewährleistet, in der quasi ein Stand der Technik festgelegt wird. Marktüberwachungsbehörden setzten diesen Stand als Prüfgrundlage an, um den Markt von Produkten zu befreien, die nicht den Ansprüchen genügen. Dies ermöglicht den fairen Wettbewerb und verhindert Wettbewerbsverzerrung.

DEUTSCHES BAUBLATT: Aus Kundensicht sollen Baumaschinen Leistung bringen und kosteneffizient sein, aber auch immer sicherer sowie anwenderfreundlicher werden. Schließt da das eine nicht das andere aus?

TORBEN HOETTER: Das Bestreben der Betreiber, die Kosteneffizienz stetig zu erhöhen, ist sicherlich nachvollziehbar. Tatsächlich stellt dieses Bestreben zusammen mit den Anforderungen an die Sicherheit die Hersteller vor sehr große Herausforderungen. Gute Technik, ein ausgefeiltes Design und ein ausreichender Sicherheits- und Gesundheitsschutz kosten Geld. Daraus kann durchaus der Schluss gezogen werden, dass Hersteller den möglichen Marktpreis ihrer Produkte bei der Produktausstattung zu berücksichtigen haben und Einsparungspotenzial voll ausschöpfen müssen. Die Aufgabe der Marktüberwachung ist hier sicherzustellen, dass dieser Einsparungsdruck nicht auf Kosten der Konformität beziehungsweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes geht.

DEUTSCHES BAUBLATT: Sind nagelneue Baumaschinen eigentlich sicherer?

TORBEN HOETTER: Neuere Maschinen werden nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt. Abhängig von dessen Fortentwicklung, ist es tatsächlich möglich, dass eine neue Generation Baumaschinen sicherer ist, als das Vorläufermodell. Insbesondere im Zusammenhang mit Baumaschinen möchte ich darauf hinweisen, dass deren sichere Verwendung auch immer abhängig vom Anwender, seiner Sorgfalt beim Umgang mit den Maschinen und den Einsatzbedingungen vor Ort ist.

Mai/Juni 2017